Notruf Feuerwehr: 112
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Einsatzabteilung

Die Einsatzabteilung bildet den Kern der Feuerwehr Hammersbach.

Sie setzt sich aus den aktiven Angehörigen der Feuerwehr zusammen.
In der Regel können nur Personen aufgenommen werden, die ihre Hauptwohnung in Hammersbach haben oder auf Grund ihrer regelmäßigen Beschäftigung für Einsätze in Hammersbach zur Verfügung stehen.

Alle Mitglieder der Einsatzabteilung versehen ihren Dienst ehrenamtlich.
Sie gehen einer regulären Beschäftigung nach und werden im Einsatzfall über die Zentrale Rettungsleitstelle des Main-Kinzig-Kreis alarmiert.

Um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können müssen sich die Mitglieder der Einsatzabteilung ständig weiterbilden.

Dies kann in Form von örtlichen Ausbildungsveranstaltungen, über Lehrgänge auf Ebene des Main-Kinzig-Kreis oder an der Landesfeuerwehrschule in Kassel erfolgen.
Weitere Informationen zur Ausbildung in der Feuerwehr haben wir für sie im Abschnitt Ausbildung zusammengetragen.

Auch wenn keine Einsätze absolviert werden wird es den Einsatzkräften nicht langweilig.
Für die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben hat sich in der Einsatzabteilung eine entsprechende Organisation gebildet.

Ausbildung

Die Aus- und Weiterbildung ist eines der zentralen Themen in der Feuerwehr.
Nur gut ausgebildete Einsatzkräfte können in schwierigen Situationen kompetente Hilfe leisten.
Die Ausbildung gliedert sich in standortbezogene und überörtliche Ausbildung.

Jeder Feuerwehrangehörige sollte jährlich 40 Stunden Aus- und Weiterbildung am Standort wahrnehmen.
Die überörtliche Ausbildung vertieft und ergänzt die Standortausbildung.

In der Truppmannausbildung werden die grundlegenden Tätigkeiten des Feuerwehrdienstes vermittelt.
Sie teilt sich in zwei Abschnitten. Der erste Abschnitt wird durch den sogenannten Grundlehrgang gebildet.
Hier werden, meist in Form von Wochenendschulungen, in 35 Stunden komprimiert die wichtigsten Themen erarbeitet.
Der zweite Abschnitt umfasst weitere 80 Stunden Ausbildung am Standort.
Nun werden die Kenntnisse des Grundlehrgangs weiter vertieft.
Am Ende beider Abschnitte erfolgt eine schriftliche und praktische Prüfung.

An die Truppmannausbildung schließen sich weitere Lehrgänge an.
Hier wird unter anderem

  • die Bedienung von Sprechfunkgeräten
  • der Einsatz unter Atemschutz
  • die Bedienung von Pumpen und Sonderaggregaten
  • die Qualifikation zum Führen eines Trupps gelehrt.

Diese Lehrgänge umfassen die Grundausbildung im Feuerwehrdienst.

Jeder Feuerwehrangehörige sollte diese Lehrgänge absolviert haben.
Danach können weitere Spezialisierungslehrgänge besucht werden.

Für Führungsaufgaben sind gesonderte, teils aufeinander aufbauende, Lehrgänge erforderlich.
So kann, bei erfüllten Voraussetzungen, die Ausbildung zum:

  • Gruppenführer – qualifiziert zum Führen eines Löschfahrzeuges und bis zu 8 Einsatzkräften
  • Zugführer – qualifiziert zum Führen von Löschzügen mit mehreren Fahrzeugen und bis zu 21 Einsatzkräften
  • Verbandsführer – qualifiziert zum Führen von mehreren Löschzügen

absolviert werden.

Die Lehrgänge der Grundausbildung können auf Ebene des Main-Kinzig-Kreises durchgeführt werden.
Bei den hier tätigen Ausbildern handelt es sich um ehrenamtliche Einsatzkräfte.
Die Ausbilder führen die Lehrgänge neben ihrer Tätigkeit in einer örtlichen Feuerwehr durch.
Hierzu müssen sie sich selbst regelmäßig an der Hessischen Landesfeuerwehrschule in Kassel aus- und fortbilden.

Die Ausbildung bis einschließlich Truppführer sowie eine Vielzahl von Sonderlehrgängen können mittlerweile im Main-Kinzig-Kreis absolviert werden.
Weitergehende Qualifikationen wie Gruppenführer oder Zugführer werden an der Hessischen Landesfeuerwehrschule in Kassel angeboten.

Lehrgänge auf Kreiseben finden in der Regel an Wochenenden statt.
Die Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule finden ganztägig an Werktagen statt.
Die folgende Abbildung zeigt eine Auswahl der möglichen Lehrgänge.

lehrgaenge 05.2016

Organisation

An der Spitze der Feuerwehr steht der Gemeindebrandinspektor als Leiter der Feuerwehr.
Ihm zur Seite stehen ein Stellvertreter sowie zwei Zugführer.
Gemeinsam mit dem Gemeindejugendfeuerwehrwart und einem Vertreter aus dem Sachgebiet Gerätewartung bilden sie den Feuerwehrausschuss.
Der Feuerwehrausschuss unterstützt und berät den Gemeindebrandinspektor.

Vornehmliche Aufgabe des Gemeindebrandinspektors ist die Ausbildung und bedarfsgerechte Ausrüstung der Feuerwehr.

Gewählt werden Gemeindebrandinspektor und Stellvertreter durch die Versammlung der Einsatzabteilung.
Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre. Während dieser Zeit werden Gemeindebrandinspektor und Stellvertreter zu Ehrenbeamten ernannt.

In einer Feuerwehr fallen vielen Tätigkeiten an.
Neben den offensichtlichen wie Einsätze und Ausbildung kommen noch viele weitere Aufgaben hinzu:

  • Wartung und Instandhaltung der feuerwehrtechnischen Geräte und Fahrzeuge
  • Die Einsatzkleidung muss in Schuss gehalten werden
  • Verwaltungstätigkeiten wie Lehrgangsanmeldungen, Korrespondenzen mit Behörden, Bearbeitung von Angeboten für Wartungen oder Neubeschaffungen
  • Dienstpläne erstellen
  • Ausbildungsveranstaltungen vorbereiten, durchführen und nachbereiten
  • Wartung und Betrieb der internen IT, ohne der auch bei der Feuerwehr (zumindest in verwaltungstechnischer Hinsicht) nichts mehr geht

Diese nicht vollständige Aufzählung zeigt, dass viel Spezialwissen notwendig ist um eine Feuerwehr am „Leben“ zu erhalten.

Nicht alle Kenntnisse können durch Feuerwehrlehrgänge vermittelt werden. Hier kommen die vielmehr beruflichen Kenntnisse der Feuerwehrangehörigen zum Zuge.

Je nach Ausbildung und Interesse kann jeder Angehörige der Einsatzabteilung sich hier einbringen.

Das folgende Organigramm zeigt eine Übersicht der verschiedenen Aufgabenfelder innerhalb der Feuerwehr Hammersbach.

organigramm 03.2016